AGB

Gastfreundschaft, Vertrauen, persönliche Betreuung gehören zum Grundauftrag der Hotellerie. Der Gast erwartet nicht nur eine dem Preis entsprechende Gegenleistung, sondern darüber hinaus ein Mehr an Höflichkeit, Service und Atmosphäre. Wir sind stets bemüht, diesem Verlangen nach zusätzlicher, meist immaterieller Leistung zu entsprechen. Trotz dieses besonderen Verhältnisses zwischen dem Hotelier und seinen Gästen gelten jedoch die gleichen Rechtsgrundsätze und Regeln, wie in jeder anderen Rechtsbeziehung bzw. Vertragsverhältnis. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, hier unser Beherbergungsvertrag.

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen im Restaurant, in den Veranstaltungsräumen des Hotels, für die Reservierung von Zimmern sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Sie gelten entsprechend auch für andere Räume, Vitrinen, Wand- und sonstigen Flächen, die das Hotel zur Verfügung stellt. 

2. Vertragsabschluss/Vertragspartner 

2.1.

Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Das Hotel bestätigt dem Vertragspartner den Vertragsschluss durch Zusendung einer Angebotsbestätigung per E-Mail. Die Angebotsbestätigung des Hotels enthält den Vertragstext einschließlich der AGB und ist rechtsverbindlich vom Hotel unterzeichnet. Der Vertrag kommt anschließend durch Bestätigung des Angebotes durch Unterzeichnung des Gastes/Besteller zustande. Hotel und Gast/Besteller sind die Vertragspartner.

2.2. Ist der Gast/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Gast/Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. 

3. Leistungen 

3.1. Reservierte Zimmer oder Veranstaltungsräume stehen dem Gast/Besteller nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den genannten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Absprache. Der Gast/Besteller erwirbt mit der Bestätigung seiner Buchung keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Gästezimmer oder Veranstaltungsräume. 

3.2. Reservierte Gästezimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag von Montag bis Freitag bis 10:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Bei längerer Nutzung der Zimmer behält das Hotel sich vor 40 % Aufschlag zu berechnen.

4. Stornoregelung 

Bei Stornierung einer Reservierung von Gästezimmern und/oder Veranstaltungsräumen sind grundsätzlich Ausfallkosten zu zahlen. 

4.1. Stornierung eines verbindlich reservierten Zimmers oder eines gemieteten Raumes: 

  • Bis 2 Wochen vor Anreisedatum fallen 20 % des vereinbarten Preises an. 
  • Bis 1 Woche vor Anreisedatum fallen 50 % des vereinbarten Preises an. 
  • Unter 1 Woche vor Anreisedatum fallen 80 % des vereinbarten Preises an. 
  • Findet bei Nichtanreise keine vorherige Stornierung statt, werden 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. 

4.2. Stornierung von Veranstaltungen, Seminaren und andere Feierlichkeiten: 

Bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag fallen 50 % Ausfallkosten an. 

Unter 2 Wochen vor Veranstaltungstag fallen 100 % Ausfallkosten an. 

Die Ausfallkosten berechnen sich auf Basis der Bestellung bzw. des Leistungsvertrages. Es werden hier 75 % des bestellten bzw. vereinbarten Speisenumsatzes und 25,00 € pro Person für Getränke zum Ansatz gebracht. Hinzu kommen bestellte Leistungen, wie Blumen, Feuerwerk, Künstlerarrangements etc. zum Selbstkostenpreis. 

4.3. Ausnahmeregelungen Bei einem nachweisbaren familiären Todesfall 1. Grades erhebt das Hotel Schloss Rabenstein bei Familienfeierlichkeiten, wie Hochzeiten, Geburtstage etc. nur Ausfallkosten in Höhe des tatsächlichen Selbstkostenpreises. 

5. Informationspflicht 

5.1. Gruppenanreisen 

Um bei Zimmer- oder Gruppenbuchungen ab 10 Personen einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, stellt der Gast/Besteller dem Hotel spätestens 7 Tage vor Ankunft der Gruppe eine vollständige Namensliste zur Verfügung. 

5.2. Seminare, Veranstaltungen und Feierlichkeiten 

Bei der Reservierung von Veranstaltungsräumen und gastronomischen Leistungen hat der Gast/Besteller dem Hotel spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Personenzahl mitzuteilen. Bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und in Höhe von maximal 10 % nehmen wir dann noch eine Reduzierung der abgestimmten Gäste-zahl kostenfrei entgegen. Erfolgt die Reduzierung später und/oder liegt sie höher als 10 % werden die Leistungen in voller Höhe in Rechnung gestellt. 

6. Veranstaltungsende 

Endet eine Veranstaltung nach 23:00 Uhr wird eine Mehraufwandspauschale in Höhe von 100,00 € je angefangener Stunde berechnet. 

7. Schadensersatz 

Für Beschädigungen oder Verluste an Einrichtung oder Inventar die während eines Aufenthaltes entstehen, haftet der Gast/Besteller, wobei widerlegbar angenommen wird, dass die entstandenen Beschädigungen oder Verluste durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht oder verschuldet wurden. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. 

Für Beschädigungen oder Verluste an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten übernimmt das Hotel, außer bei Vorsatz und grobem Verschulden, keine Haftung. Eine eventuell notwendige Versicherung von eingebrachten Gegenständen obliegt dem Gast/Besteller. Sämtliches mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. 

8. Pflichten des Hotels 

Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden unverzüglich beseitigt. Zurückbehaltungs- oder Minderungsansprüche durch den Gast/Besteller ergeben sich hieraus nicht. 

9. Einsatz von Pyrotechnik

Der Einsatz von Pyrotechnik (auch Wunderkerzen, Nebelmaschinen oder anderes Feuerwerk) ist dem Vertragspartner ausdrücklich untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung kann Seitens des Hotels erteilt werden, sofern der Vertragspartner eine entsprechende Versicherungspolice (Haftpflichtversicherung) nachweist. Der Vertragspartner haftet für die Restsumme, welche die Differenz zwischen Zahlung der Versicherung im Schadensfall und dem Neuwert der geschädigten Sache ausgleicht.  

10. Rücktrittsrecht 

Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann das Hotel ersatzlos vom Vertrag zurücktreten. 

11. Mitgebrachte mitzunehmende Speisen

11.1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Beim Mitbringen von selbst gebackenen Kuchen etc. wird das Hotel von jeglicher Personen- oder Sachhaftung ausgeschlossen. Es steht dem Hotel frei unentgeltlich zur Verfügung zu stellende Rückstellproben von eingebrachten Speisen und Getränken vom Gast/Besteller zu verlangen. Eine entsprechende Servicepauschale wird sich das Hotel vorbehalten. 

11.2. Wenn verbleibende Speisen des Buffets/Caterings mitgenommen werden möchten, gelten folgende Bestimmungen: Das Mitnehmen von Speisen gilt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Durch Zeitablauf, Transport, Unterbrechung der Kühlkette können Speisen erheblich schneller verderben. Insoweit kann das Hotel ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Speisen keine Haftung mehr für Haltbarkeit und Qualität übernehmen.

12. Zahlungsbedingungen 

12.1. Für private Veranstaltungen und Übernachtungen sind Rechnungen unmittelbar nach Veranstaltungsende bzw. am Tag der Abreise ohne Abzug zu bezahlen. Firmen, Institutionen etc. erhalten eine Debitorenrechnung, diese ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. 

Das Hotel behält sich das Recht vor, vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung des zu erwartenden Gesamtumsatzes vom Gast/Besteller zu verlangen. 

12.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Wir akzeptieren keine Fremdwährung. Unsere Preise sind End-preise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Eine Preiserhöhung je nach Markt- und Kostenanlage behält sich das Hotel vor. 

13. Musikalische Unterhaltung 

Musiker- und Künstlergagen werden vom Gast/Besteller entweder direkt abgerechnet oder über das Hotel an den Gast/Besteller. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Musiker- und Künstlergagen im Voraus abzurechnen bzw. in Rechnung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Gast/Besteller. 

14. Fundsachen 

Fundsachen werden nur auf Anfrage und auf Risiko des Gastes kostenpflichtig nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist dem lokalen Fundbüro oder einer gemeinnützigen Organisation übergeben. 

15. Schlussbestimmungen 

15.1. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

15.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. 

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Hotel Schloss Rabenstein
Thomas-Müntzer-Höhe 14 
09117 Chemnitz 

Stand: 01.01.2024

Hotel Schloss Rabenstein

Thomas-Müntzer-Höhe 14
09117 Chemnitz