Ankommen und genießen entspannen verwöhnt werden
UNSERE ZIMMER
Wir laden Sie herzlich ein, das Hotel Schloss Rabenstein in idyllischer, ruhiger Lage im gleichnamigen Chemnitzer Ortsteil zu besuchen. Hier finden Sie Genuss und Entspannung auf höchstem Niveau. Fühlen Sie sich in dem liebevoll restaurierten Barockschlösschen wohl, genießen Sie Ihren Aufenthalt bei uns und lassen diesen in besonders schöner Erinnerung bleiben.
Unser 4-Sterne-Hotel verfügt über 15 stilvoll eingerichtete Hotelzimmer mit Minibar, 50″ LED-Smart TV, Telefon und Internetzugang. Die Designbäder sind mit Rainshowerduschen und teilweise mit Whirlpool ausgestattet.
Eingebettet in die romantische Landschaft des Rabensteiner Waldes liegt unser Hotel mit herrlichem Ausblick über den Schlosspark zur Burg Rabenstein.
Informationen zur Beherbergungssteuer
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Betreiber Ihrer Unterkunft verpflichtet ist, von Ihnen die Beherbergungsteuer einzuziehen. Sollten Sie sich durch Ihren Gastgeber zu Unrecht belastet fühlen, entrichten Sie bitte trotzdem zunächst die Steuer und machen Sie Erstattungsansprüche gegenüber dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz im Nachhinein geltend. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite oder auf
www.Chemnitz.de
- Minderjährige
- Personen, die zum Zwecke der berufsvorbereitenden Ausbildung oder des Studiums in Chemnitz übernachten müssen
- Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Chemnitz übernachten müssen sowie deren Begleitperson, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist
- Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr sowie deren Begleitperson, wenn dies entsprechend im Ausweis mit einem Merkzeichen „B“ angegeben ist
- Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind
Die Beherbergungsteuer ist zunächst in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten. Eine Rückerstattung kann im Nachgang beim Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz beantragt werden.
Der Betreiber Ihrer Unterkunft ist aus Nachweisgründen verpflichtet, von steuerbefreiten Gästen folgende Daten auf einem Meldeschein zu vermerken: Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Datum der An- und Abreise und Grund der Steuerbefreiung. Der Meldeschein ist vom Gast bzw. dessen gesetzlichem Vertreter zu unterschreiben.
FRÜHSTÜCKSZEITEN
Montag – Freitag:
7.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Wochenende und Feiertags
8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Neujahr
Langschläferfrühstück 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr